Wir möchten, dass Eltern und Schüler unserer Schule zufrieden sind!
Umgang mit Beschwerden an unserer Schule
Folgende Vereinbarung wurde von der Lehrerkonferenz und vom Gesamtelternbeirat der Grund- und
Mittelschule Bechhofen im Schuljahr 2012/13 verabschiedet.
A) Zielsetzung
Konflikte und Beschwerden sind im Schulalltag nichts Ungewöhnliches. Unterschiedliche
Erwartungen und Vorstellungen innerhalb der Schulfamilie lassen sich schließlich nicht immer alle mit
dem Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule vereinbaren.
Mit den folgenden Verfahrensregeln wollen wir dazu beitragen, dass Konflikte und Beschwerden nicht
zur Eskalation führen, sondern konstruktiv geregelt werden.
Die unmittelbar Beteiligten legen dem Umgang mit einem Konflikt oder einer Beschwerde
gegenseitigen Respekt zugrunde und bemühen sich um eine einvernehmliche Regelung. Beschwerden
sehen wir als Anlass, Sachverhalte und Beziehungen zu klären. Unstimmigkeiten und Fehler
überprüfen wir mit dem Ziel, sie zu beheben.
B) Vorgehen
1. Beschwerden nehmen wir ernst. Da wir Problemen auf den Grund gehen wollen,
brauchen wir Zeit. Vor Unterrichtsbeginn oder in der Pause – bei sogenannten „Tür und
Angel“-Gesprächen - ist der zeitliche Rahmen meist nicht vorhanden. Deshalb wird bei
jeder Beschwerde ein Bearbeitungszeitraum für die Klärung festgelegt.
2. Konflikte bearbeiten wir dort, wo sie auftreten. Die nächste Ebene schalten wir erst
dann ein, wenn ein Klärungsversuch mit den direkt Beteiligten nicht zu einer Lösung
geführt hat und wenn die Klärungsversuche auch dokumentiert wurden.
3. Bei der Bearbeitung einer Beschwerde werden grundsätzlich alle Beteiligten gehört,
bevor die Situation bzw. die Beschwerde bewertet wird.
4. Schüler bringen ihre Beschwerde über einen Mitschüler je nach Anlass bei der
Pausenaufsicht oder beim Klassenlehrer vor. Diese entscheiden im Dialog mit dem
Schüler, ob sofort für Abhilfe gesorgt und gegebenenfalls die Schulleitung einbezogen
werden muss oder ob die Beschwerde in der Klasse bearbeitet werden kann.
5. Beschwert sich ein Schüler über eine Lehrperson oder einen sonstigen Mitarbeiter der
Schule, sind seine Ansprechpartner die Klassenlehrkraft oder der Vertrauenslehrer.
Bei Bedarf können auch die Beratungslehrerin oder weitere Lehrpersonen der Schule
hinzugezogen werden. Diesen Schritt geht der Schüler aber erst, wenn eine direkte
Klärung mit der betroffenen Lehrperson ergebnislos verlaufen ist.
6. Eltern sprechen bitte grundsätzlich zuerst mit der betroffenen Lehrperson. Falls sie
sich zuerst an die Schulleitung wenden, wird diese sie an die zuständige Lehrperson
verweisen. Zu dem Gespräch mit der betroffenen Lehrperson können auch
Elternvertreter, die Beratungslehrerin oder weitere Lehrpersonen hinzugezogen
werden. Sollte das Gespräch zu keinem Ergebnis führen, wird die Schulleitung
einbezogen. Erfolgt auf dieser Ebene keine Einigung, ist das Staatliche Schulamt
Ansbach Ansprechpartner der nächsthöheren Ebene.
7. Gibt es zwischen Eltern und einer Lehrperson einen Konflikt, versucht die Lehrperson,
diesen zunächst mit den betroffenen Eltern zu lösen. Gelingt dies nicht, wird die
Schulleitung hinzugezogen. Auf Wunsch der Eltern kann auch die Elternvertretung
einbezogen werden.
8. Beschwerden gegen Leistungsbewertungen richten Eltern an die zuständige
Fachlehrperson. Diese erläutert die vorgenommene Leistungsbewertung ausführlich.
Sie bezieht dabei die entsprechenden Rechtsvorschriften sowie Grundsatzbeschlüsse
der Schule ein. Leistungsnachweise und die vorgenommene Leistungsbewertung
werden ebenso vorgelegt. Auf Wunsch einer der Beteiligten wird die Schulleitung
einbezogen. Diese moderiert dann das Gespräch.
Sollten Eltern gegen einzelne Noten oder gegen das Zwischenzeugnis Einwendungen
haben, ist dies formal immer eine Beschwerde. Rechtlich gibt es hier keinen
Widerspruch, da es sich beim Zwischenzeugnis nicht um einen Verwaltungsakt handelt,
sondern lediglich um eine Mitteilung an die Eltern (deshalb muss ein Zwischenzeugnis
auch nicht unterschrieben werden). Dagegen ist das Jahreszeugnis ein Verwaltungsakt,
gegen den Einspruch erhoben werden kann.
Sehr geehrte Erziehungsberechtigte, liebe Eltern,
in der Regel gibt es in der Schulfamilie unserer Schule ein Miteinander, das konflikt- und
beschwerdefrei ist. Sollte dies aber einmal nicht so sein, hoffen wir, mit dieser Vereinbarung für einen
professionellen Umgang mit Beschwerden sorgen zu können.
Diese Vereinbarung gilt solange sie nicht widerrufen wird!
Bechhofen, im Oktober 2015
gez.
gez.
Reinhold Meier; Rektor
Hiltrud Neubert, Elternbeiratsvorsitzende